Landes-Volksbegehren

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Die Landes-Volksbegehren sind im Salzburger Volksabstimmungs- und Volksbegehrengesetz von 1985 geregelt.

Allgemeines

Landes-Volksbegehren dienen dazu die Auffassung des Volkes zu einer vom Land geplanten Gesetzesmaßnahme unmittelbar festzustellen. Eine Volksabstimmung muss zwingend durchgeführt werden, wenn die Landesverfassung in ihrer Gesamtheit geändert werden soll, oder in einem Teil verändert werden soll und ein Drittel der Mandatare des Landtages eine diesbezügliche Volksabstimmung fordern. [1]

Bekannte Landes-Volksbegehren und -abstimmungen

  • 3. Juli 1988: "Rettet den Wald"; 12.461 Bürger (3,89 Prozent) unterschreiben


Quellen

  1. Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes
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